Gaspreis-Streit jetzt beim Bundesgerichtshof 
Kurztext: - Kläger legt Revision gegen Urteil des Landgerichts ein -
Nachdem die 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn (AZ. 6 S 16/05 Ab) am 19. Januar 2006 die Klage eines Gaskunden gegen eine Erhöhung der Gastarife des örtlichen Gasversorgers abgewiesen hat (vgl. Presseerklärung vom 19. Januar 2006), legte der Kläger nun Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen das Urteil ein.
Das - damit allerdings noch nicht rechtskräftige - Urteil des Landgerichts Heilbronn ist unter der Rubrik „Entscheidungen“ abrufbar.
Dr. Münch
Richter am Landgericht, Pressesprecher
http://www.lgheilbronn.de/ ... 
hier der Link zur Entscheidung:
(6. Zivilkammer, Urteil vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 6 S 16/05 Ab)
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Kläger Revision eingelegt hat.
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