Banken freundliches Grundsatzurteil: Angesichts der Beweislast, wird der Nachweis, zumal rückwirkend, sehr schwer!
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Wenn die Bank nicht dokumentiert, muß der Kunde wohl tun, es unterzeichnen und es von der Bank gegenzeichnen lassen, vor Abschluß. Alles andere wäre nun Leichtsinn!
MfG monxx77