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| Hallo,
ich muß leider feststellen, daß sie von den Regelungen des Zahlungsverkehrs mit Cheques und zwischen internationalen Banken keine Ahnung haben. Leider haben sie auch keine Lust verspürt, sich durch die anderen Links im Forum zu lesen, wo über solche Art von Chequebetrug mehrfach informiert wurde.
Ihre Aussage "die Bank hätte nicht dürfen" ist emotional verständlich, aber m.M. nach sachlich nicht haltbar, da sie von einer Sofortinformation zwischen allen Banken weltweit ausgehen und ein sofort abrufbares Informationsnetzwerk voraussetzen. Die Bank hat aber im Auftrage ihres Sohnes im guten Glauben Vorkasse geleistet, ihr Sohn hat offensichtlich keine Problematik bei Ein- bzw. Auszahlung angedeutet. Jetzt haftet ihr Sohn ganz alleine mit allen Konsequenzen. Aber gehen sie mit ihrem Anliegen ruhig zu einem Anwalt oder in die billigere Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale. Lassen sie sich dort die Aussichten auf eine Schadensersatzklage erklären. Da ihr Sohn sich aber noch nicht einmal um eine Beratung am Schalter bemüht hat (meine Annahme, denn sie weichen der Beantwortung meiner Frage aus) sind die Chancen minimal. Ach ja, der geplatzte Cheque wird auch noch horende Bearbeitungsgebühren der Dresdener Bank, der Mittlerbanken und sonstiger ausländischen Banken verursachen (u.U. sind bis zu 4 Banken beteiligt). Es ist eine bittere Lektion. Aber richten sie ihren Zorn auf die Nigeria Connection und nicht auf ihre Bank, das wäre mein abschließender Rat.
MfG monxx77
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